Jagd und Naturschutz
Jagd ist angewandter Naturschutz, dieser Slogan ist für jedem Jäger selbstverständlich.
Jagd ist angewandter Naturschutz, dieser Slogan ist für jedem Jäger selbstverständlich.
Fördermaßnahmen
Gerhard Engelhard ist der Naturschutzreferent der Jägervereinigung Feuchtwangen
Hier noch einige Hinweise und Informationen über
Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege:
Die Förderung zielt auf die langfristige Sicherung des Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft ab.
Einzelmaßnahmen die diesen Grundsätzen des Biotop- und Artenschutzes und der Landschaftspflege entsprechen, können finanziell unterstützt werden.
Der Landschaftspflegeverband Mittelfranken, Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach
Tel: 0981/ 46533520
www.lpv-mfr.de
Fördert die Anlage von Hecken mit 75% bei mind. 3 reihige Hecken,
die Heckenpflege mit 75% wenn diese Biotopkartiert oder Ökologisch hochwertig sind
ein Eigenanteil von 25% ist bei der Planung mit zu berücksichtigen.
Bei nicht Biotopkarierten Hecken beträgt die Förderanteil 50% ein Eigenanteil von 50% ist zu berücksichtigen.
Die Anlage von Streuobstwiesen wird mit 75% gefördert, ein Eigenanteil von 25% ist selbst zu erbringen.
Bei der Neuanlage von Hecken und Streuobstwiesen beachte die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren.
Der Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen Tel: 089/ 990234-0
www.jagd-bayern.de" www.jagd-bayern.de
fördert Maßnahmen zur Biotopverbesserung mit Zuschüssen
Streuobst
Maximaler Förderbeitrag pro Baum 20,--€ bei einer Standweite: 100m² pro Baum
Nur Hochstamm plus 1 Pflock 2m lang, 1 Drahthose
Buntbrachmischung
Maximaler Förderbeitrag pro Hektar 100,--€ bei einer Standzeit von 5 Jahren
Eine Förderung von Wildäckern erfolgt nur vorbehaltlich eines ausreichenden Mittelstandes ( Dauerstrukturen werden bevorzugt unterstützt)
Hecken und Feldgehölze
Maximaler Förderbeitrag pro 1000m² 500,--€ pro Antragstellung inkl. Zaun oder Einzelbaumschutz
Ziel: 1-3 reihige Hecken bzw. Feldgehölze bestockt mit standortgerechten Pflanzen.
Einzelmaßnahmen
Nur nach Absprache mit der Geschäftsstelle
Zuschussanträge für Maßnahmen zur Biotopverbesserung können über die angegebene
Internetadresse unter der Rubrik Formulare > Biotopförderung Heruntergeladen werden.
Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege:
Die Förderung zielt auf die langfristige Sicherung des Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft ab.
Einzelmaßnahmen die diesen Grundsätzen des Biotop- und Artenschutzes und der Landschaftspflege entsprechen, können finanziell unterstützt werden.
Der Landschaftspflegeverband Mittelfranken, Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach
Tel: 0981/ 46533520
www.lpv-mfr.de
Fördert die Anlage von Hecken mit 75% bei mind. 3 reihige Hecken,
die Heckenpflege mit 75% wenn diese Biotopkartiert oder Ökologisch hochwertig sind
ein Eigenanteil von 25% ist bei der Planung mit zu berücksichtigen.
Bei nicht Biotopkarierten Hecken beträgt die Förderanteil 50% ein Eigenanteil von 50% ist zu berücksichtigen.
Die Anlage von Streuobstwiesen wird mit 75% gefördert, ein Eigenanteil von 25% ist selbst zu erbringen.
Bei der Neuanlage von Hecken und Streuobstwiesen beachte die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren.
Der Landesjagdverband Bayern e.V.
Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen Tel: 089/ 990234-0
www.jagd-bayern.de" www.jagd-bayern.de
fördert Maßnahmen zur Biotopverbesserung mit Zuschüssen
Streuobst
Maximaler Förderbeitrag pro Baum 20,--€ bei einer Standweite: 100m² pro Baum
Nur Hochstamm plus 1 Pflock 2m lang, 1 Drahthose
Buntbrachmischung
Maximaler Förderbeitrag pro Hektar 100,--€ bei einer Standzeit von 5 Jahren
Eine Förderung von Wildäckern erfolgt nur vorbehaltlich eines ausreichenden Mittelstandes ( Dauerstrukturen werden bevorzugt unterstützt)
Hecken und Feldgehölze
Maximaler Förderbeitrag pro 1000m² 500,--€ pro Antragstellung inkl. Zaun oder Einzelbaumschutz
Ziel: 1-3 reihige Hecken bzw. Feldgehölze bestockt mit standortgerechten Pflanzen.
Einzelmaßnahmen
Nur nach Absprache mit der Geschäftsstelle
Zuschussanträge für Maßnahmen zur Biotopverbesserung können über die angegebene
Internetadresse unter der Rubrik Formulare > Biotopförderung Heruntergeladen werden.




